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Neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft
Mit der Verkündung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) im Bundesgesetzblatt am 28. Juli 2026 sind die meisten neuen Regelungen seit dem 29. Juli 2026 in Kraft. Das Gesetz ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) und bringt zahlreiche Änderungen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden mit sich.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören angepasste Vorgaben für den Austausch und den Betrieb von Heizungsanlagen, geänderte Übergangsregelungen sowie mehr Flexibilität bei der Umsetzung von Heizungsmodernisierungen. Einige Bestimmungen treten erst zu späteren Zeitpunkten in Kraft.
Gerade bei geplanten Heizungsmodernisierungen empfiehlt es sich, die neuen gesetzlichen Anforderungen frühzeitig zu berücksichtigen. Wir die Schornsteinfeger des Landesverbandes der Schornsteinfeger Sachsen e.V. unterstützen die Eigentümerinnen und Eigentümer bei Fragen zu Feuerungsanlagen, den gesetzlichen Vorgaben sowie den Auswirkungen des GModG auf bestehende oder geplante Heizungsanlagen.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu den für Ihr Gebäude geltenden Anforderungen und möglichen Handlungsoptionen.